Mit dem Digitale Versorgung-Gesetz dürfen Krankenkassen sich künftig auch finanziell in Start-ups engagieren. Mehr noch als Investitionsmittel aus dem Topf der Versicherten beten innovative Jungunternehmen aber einen kulturellen Wandel in der Branche herbei.
Das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) ebnet den Weg für Krankenkassen, sich aktiv mit bis zu zwei Prozent Kapital ihres Rücklagevermögens in das Marktgeschehen um digitale Gesundheitsanwendungen einzumischen. Hans Unterhuber, seit 2002 Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse, warnt vor großen Erwartungen.
Gründerrepublik Deutschland? Oder alles eher heiße Luft? Eine verwegene Frage, sehnen sich die Menschen in der guten alten Bundesrepublik doch eher nach Sicherheit, der Staat gilt als beliebtester Arbeitgeber. Trotzdem gibt es siehierzulande, und sogar in wachsendem Ausmaß: Start-ups,und zwar erfolgreiche.