Krankenhausinvestitionen: Bund will Lücke bei Förderung schließen
Mehr Geld für Kliniken: Das verabredete „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ der Regierungskoalition soll auch der Modernisierung der Notfallkapazitäten dienen, neben dem geplanten Ziel eines Digitialisierungsschubs. Außerdem sollen Erlösausfälle infolge der Covid-19-Pandemie ausgeglichen werden. So schlägt es das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Fraktionen laut entsprechender „Formulierungshilfen“ für ein Krankenhauszukunftsgesetz vor, die „Transformation Leader“ vorliegen.
Größter Teil der Finanzspritze für die Krankenhäuser ist demnach der 3 Milliarden Euro schwere Krankenhauszukunftsfonds, der organisatorisch an den bereits bestehenden Krankenhaus-Strukturfonds angekoppelt wird, der vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet wird. Der neue Zukunftsfonds soll vor allem zwei Förderschwerpunkte haben:
- moderne Notfallkapazitäten schaffen (räumlich wie in der investiven Ausstattung) und
- die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser zu verbessern zur besseren internen und sektorenübergreifenden Versorgung.
Über die Details informiert am 17. September in Bonn unter anderem der Präsident des Bundesamtes für Soziale Sicherung, Frank Plate (weitere Informationen und Anmeldung hier). Als Grund für den neuen Investitionsfonds nennt das BMG explizit, dass die Bundesländer ihren Pflichten bei der finanziellen Förderung von Krankenhäusern nicht nachkommen. Die 3 Milliarden Euro könnten diese Lücke schließen.
Das BMG zielt in dem Gesetzentwurf bei der Förderung der Digitalisierung insbesondere auf die Themen Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation ab. Weiter heißt es in dem Papier aus dem Haus von Minister Jens Spahn (CDU): „Darüber hinaus sollen Investitionen in die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens, die gerade in Krisenlagen noch bedeutsamer sind, und Investitionen in die gezielte Entwicklung und die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen, sowohl für den Normalbetrieb wie für Krisenzeiten konzeptionell aufeinander abgestimmt, zum effizienten Ressourceneinsatz aus dem Programm unterstützt werden.“
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Anders als ursprünglich von Spahn vorgesehen, soll die Auswahl der Schwerpunkte anhand anerkannter Reifegradmodelle zur Messung des Digitalisierungsgrads in Krankenhäusern erfolgen, „um einen möglichst großen Einfluss auf die Verbesserung der Versorgung zu erzielen“. Der Krankenhausstrukturfonds wird um zwei Jahre verlängert und erweitert, über ihn sollen die Mittel aus dem Zukunftsprogramm verteilt werden.
Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser sieht neben einem Finanzierungsanteil des Bundes in Höhe von 3 Milliarden Euro eine Ko-Finanzierung der geförderten Vorhaben in Höhe von 30 Prozent vor. „Diese Ko-Finanzierung kann durch die Länder allein, unter finanzieller Beteiligung der Krankenhausträger oder ausschließlich durch die Krankenhausträger erfolgen“, heißt es in dem Gesetzesvorschlag.
Neben dem investiven Förderprogramm will Spahn den Kliniken auch bei ihren laufenden Kosten helfen. Sein Haus geht davon aus, dass „die Auswirkungen der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie voraussichtlich über das Jahr 2020 hinausreichen“. Die Fallzahlen im voll- und teilstationären Bereich würden im weiteren Verlauf des Jahres 2020 wohl nicht in allen Krankenhäusern das Niveau des Regelbetriebs vor der Corona-Pandemie erreichen, auch, weil die Behandlungskapazitäten mancher Krankenhäuser infolge von Hygienemaßnahmen und Auflagen des örtlichen Gesundheitsdienstes zum Schutz vor Infektionen mit dem SARS- CoV-2-Virus teils eingeschränkt würden. „Vor diesem Hintergrund werden für Krankenhäuser Maßnahmen ergriffen, um potenzielle coronabedingte Erlösausfälle und coronabedingte Mehrkosten im Bedarfsfall auszugleichen“, heißt es im Papier des BMG.
Solche Mindereinnahmen sollten aber auf der Ortsebene ausgeglichen werden. „Es werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, damit Erlösrückgänge im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019, die Krankenhäusern auf Grund des SARS-CoV-2-Virus entstanden sind, im Rahmen von krankenhausindividuellen Verhandlungen der Vertragsparteien vor Ort anteilig ausgeglichen werden können“, steht in dem Gesetzentwurf. Dazu gehört auch die Möglichkeit für zeitlich befristet Zuschläge, um Mehrkosten zum Beispiel bei persönlicher Schutzausrüstung zu finanzieren. „Die Vertragsparteien auf Bundesebene werden beauftragt, zu beiden Maßnahmen bundeseinheitliche Rahmenbedingungen festzulegen. Außerdem werden Klarstellungen für die Anwendung des Fixkostendegressionsabschlags getroffen, mit denen Streitpotenzial auf der Ortsebene vermindert wird.“
Matthias Mohrmann, Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg, kommentierte auf Anfrage von Transformation Leader die neuen Regelungen positiv: „Die ergänzenden Regelungen schaffen Transparenz über die vom Bund geleisteten Ausgleichszahlungen an die Kliniken und legen damit den Grundstein für die weitere bedarfsgerechte Unterstützung für die Häuser im restlichen Jahr.
Wie zielgenau diese Unterstützung fließen wird, entscheidet sich in den kommenden Verhandlungen der Selbstverwaltung zur konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben.“ Mohrmann, der auch Mitglied in der Expertenkommission des BMG für die künftige Krankenhausfinanzierung ist, wird ebenfalls am 17. September in Bonn auf der ZENO-Veranstaltung über seine Vorstellungen bezüglich des Zukunftsfonds referieren.
Eine Rechtsgrundlage will das BMG schaffen, um die für das Jahr 2020 unterjährig übermittelten Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in anonymisierter und zusammengefasster Form zu veröffentlichen. Selbstverwaltung und Wissenschaft sollen auf dieser Datenbasis Auswirkungen der COVID-19-Pandemie untersuchen können.